Update zur „Geek Nerd“ Abmahnung

15. Januar 2014 Philipp Aktuelles

Wie die meisten wahrscheinlich noch erinnern, wurden wir Ende November für die Benutzung des Begriffspaars „Geek Nerd“ abgemahnt. Nachdem wir nicht bereit waren, irgendetwas zu zahlen oder die Benutzung von „Geek Nerd“ einzustellen, hat der Abmahner es dann tatsächlich geschafft, bei Gericht eine einstweilige Verfügung zu erlassen, die uns die Benutzung verbietet. Seitdem sind u.a. 160 unserer Nerd-Shirts bei eBay offline, denn gerichtliche Anordnungen befolgt man besser… Natürlich haben wir inzwischen aber einige Schritte unternommen, um uns zu wehren! Neben der Einrichtung einer Mailingliste nur für Betroffene und der entsprechenden Vernetzung aller Abgemahnten (es sind zwischen mindestens über 30!) gehen wir natürlich juristisch gegen Trade Buzzer vor. Die ganze Sache ist allerdings durchaus kompliziert, daher hier mal der Versuch einer etwas längeren Erklärung:

So einfach ist es nicht...

So einfach ist es nicht…

In Kommentaren zu den oben verlinkten Blogartikeln kam oft der Hinweis auf, dass man doch einen Löschungsantrag oder einen Widerspruch gegen die Marke beim Markenamt stellen sollte, da ja die Widerspruchsfrist noch nicht abgelaufen sei. Das ist aber nicht wirklich erfolgsversprechend: Die Widerspruchsfrist gilt erstmal nur für Rechte aufgrund von eigenen älteren Marken, ist also für diesen Fall weniger relevant. Wenn man meint, dass eine Marke generell nicht hätte eingetragen werden sollen, kann man dagegen immer einen Löschungsantrag stellen, es gibt da keine Fristen. In diesem Fall ist die Marke „Geek Nerd“ aber wahrscheinlich durchaus eintragungsfähig. Das mag erstmal verrückt klingen, ist aber die Gesetzeslage. Vergleichbar ist zum Beispiel die Marke „Kinder“ für Schokolade, die ja schon seit vielen Jahren eingetragen ist. Es gibt andere Wege, um gegen das Verbot von normalen deutschen Worten vorzugehen, aber dazu gleich mehr. Ein anderer, wohl erfolgsversprechender Weg zur Markenlöschung wäre dagegen hier ein Löschungsantrag wegen Böswilligkeit. Man müsste dann beweisen, dass das Ziel des Abmahners Trade Buzzer vor allem war, andere Unternehmen zu behindern. Dabei sind vor Gericht allerdings knallharte Beweise gefragt. Es mag erstmal so klar wirken, was hier gespielt wird, aber ganz so einfach ist es vor Gericht oder beim Markenamt dann eben doch immer nicht. Wir halten den Nachweis nicht für unmöglich, aber auch dazu nachher mehr. Das Problem bei einem Löschungsantrag ist zusätzlich in jedem Fall, dass die Bearbeitung eines solchen wohl durchaus 6-12 Monate dauern kann und bis dahin dürften Trade Buzzer und deren Anwalt Lutz Schröder die meisten Ansprüche bereits durchgesetzt haben. Wir müssen also anders vorgehen.

Wie oben bereits geschrieben, wurde ja eine einstweilige Verfügung gegen uns erwirkt. Dagegen kann man auf zwei Weisen vorgehen: Einmal kann man gegen die Entscheidung Widerspruch einlegen. Dann wird das Gericht mit relativ kurzer Frist eine mündliche Verhandlung ansetzen, in der auch der Beklagte – also wir – (in unserem Fall das erste mal!) seine Argumente vorbringen kann. Zusätzlich kann man beantragen, dass dem Kläger eine Frist zur Einreichung der Klage im Hauptsacheverfahren gesetzt wird. Eine einstweilige Verfügung ist ja erstmal nur eine vorläufige Entscheidung und muss in einem Hauptsacheverfahren bestätigt werden. Da der Kläger bei einer Klage die Gerichtskosten vorstrecken muss, haben wir jetzt also in einem ersten Schritt Trade Buzzer aufgefordert, Klage zu erheben. Bisher ist keine derartige Klage eingegangen, aber Trade Buzzer hat nur noch ca. 3 Wochen Zeit dafür. Wenn sie den Termin versäumen, verfallen alle ihre Ansprüche. Das Detail, dass der Kläger die Gerichtskosten vorstrecken muss ist deswegen interessant, da wir selbst wenn wir gewinnen nur dann unsere Kosten von Trade Buzzer erstattet bekommen, wenn es die Firma dann noch gibt und sie nicht vorher Pleite geht.

Gerechtigkeit

Unser Ziel ;)

Natürlich haben wir außerdem einen ausführlich begründeten Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung eingereicht. Das ist schon deswegen sehr wichtig, da wir vermeiden wollen, irgendwelche Anwalts- oder Gerichtsgebühren zahlen zu müssen und da kann man sich nicht ewig gegen wehren, wenn die einstweilige Verfügung erstmal erlassen wurde. Das Risiko, dass wir einmal gezahlte Gelder nie wiedersehen, ist aber durchaus vorhanden, deswegen wollen wir gar nicht erst etwas zahlen müssen. Unsere Begründung für den Widerspruch fußt dabei auf zwei Säulen:

1. Die Verwendung von „Geek Nerd“ als Teil des Artikelnamens war nicht markenmäßig, sprich nicht zur Kennzeichnung des Herstellers des Artikels, sondern als Beschreibung der Zielgruppe des Artikels gedacht. Eine derartige Verwendung ist nämlich in Ordnung. Da gibt es sogar ein Urteil im Zusammenhang mit „Kinder Schokolade“ zu, d.h. es ist OK, Schokolade für Kinder mit „Kinder“ zu bezeichnen! Natürlich muss der Richter verstehen, was Geeks und Nerds sind. Dazu haben wir unter anderem von einer ganzen Reihe von anderen abgemahnten Händlern eidesstattliche Erklärungen gesammelt, in denen die Händler für den Richter nochmal genau erklären, was ein Geek und ein Nerd ist und dass diese Worte schon lange benutzt wurden.

2. Die Anmeldung der Marke erfolgte unserer Ansicht nach böswillig, sprich nur zur Behinderung anderer Unternehmen. Als Beweise dafür haben wir einmal eine Kalkulation der Gewinne der Trade Buzzer UG angefertigt, die unserer Meinung nach zeigt, dass die potentiellen Gewinne durch den T-Shirt-Verkauf auf eBay unmöglich die potentiellen Gerichts- und Anwaltsgebühren decken können, wenn man über 30 Unternehmen abmahnt. Zusätzlich haben wir wieder eidesstattliche Erklärungen anderer abgemahnter Unternehmen gesammelt, die dem Richter beweisen sollen, dass die Begriffe „Geek Nerd“ schon lange vor der Anmeldung der Marke durch Trade Buzzer von vielen deutschen T-Shirt-Verkäufern genutzt wurden. Wenn der Richter dieser Argumentation folgt, können wir sogar versuchen, gegen den Geschäftsführer von Trade Buzzer persönlich vorzugehen. Das würde dann bedeuten, dass er auch im Falle einer Pleite seiner Firma haften muss, aber dafür muss man dann wirklich gute Argumente vorbringen.

Es gibt auch bereits einen Termin für die Verhandlung. Diese findet am

17.2.2014 um 11 Uhr im Raum III/3810 des Landgerichts Berlin (Littenstr. 12-17, 10179 Berlin)

statt. Sie ist öffentlich und es kann sicherlich nicht schaden, wenn möglichst viele Unterstützer unserer Sache anwesend sind. Wir freuen uns über jeden Besucher! Sollten wir das Verfahren gewinnen, gibt es die erste Entscheidung gegen Trade Buzzer und auch die anderen Abmahnungen dürften dann hoffentlich in sich zusammenfallen. Ob dann noch ein Löschungsantrag gegen die Marken nötig ist, wird sich zeigen, denn wenn Trade Buzzer die ganze Sache nicht überlebt, kann man sich im Rahmen einer Vollstreckung den Besitz an der Marke überschreiben lassen und natürlich würden wir sie dann tief im Giftschrank einschliessen!

Vorladung zum Gericht

Unsere Vorladung zum Gericht

Soviel zur Erklärung unseres Vorgehens. Wir denken, dass wir ganz gute Chancen haben, denn eigentlich müsste auch ein Richter verstehen, was hier gespielt wird, wenn wir es ihm erklären dürfen. Vertreten werden wir übrigens von Norman Dauskardt von den ab&d Rechtsanwälten aus Berlin.

Also: Wer von Euch ist bei der Verhandlung dabei?

Tags: abmahnung, Chef, geek nerd, rechtliches, trade buzzer

Philipp

Ich bin der Chef von getDigital und war schon immer ein ziemlicher Nerd: Meine Jugend habe ich mit Warhammer, Magic, Pen & Paper und einem extrem nerdigen eMail-Spiel namens Eressea verbracht und gleich danach dann theoretische Physik studiert. Weil mir das aber irgendwie noch nicht gereicht hat, hab ich einfach auch noch mit meinem Freund Florian einen Nerd-Shop gegründet :)

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