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Es lag an einem Komma – Gerichtsverhandlung in der Sache „Geek Nerd“

17. Februar 2014 Philipp Aktuelles
Vor der Verhandlung

Unsere Anwälte und ich (mitte) vor der Verhandlung

Heute war endlich die erste mündliche Verhandlung in der Sache „Geek Nerd“. Für diejenigen unter Euch, die noch nicht wissen, um was es geht: Die Firma Trade Buzzer und ihr Anwalt Lutz Schröder aus Kiel wollen uns verbieten, die Worte Geek und Nerd zusammen zu verwenden, da sie sich den Begriff „Geek Nerd“ als Marke eingetragen haben. Die ganze Vorgeschichte könnt ihr in den vorherigen Artikeln zum Fall nachlesen. Wir, unsere Anwälte, viele andere Betroffene und die meisten von Euch halten die ganze Sache für ein absolutes Unding und für eine Lücke im Rechtssystem, dass es überhaupt so weit kommen konnte. Leider hat die Richterin das in der von ihr erlassenen einstweiligen Verfügung anders gesehen. Wir haben gegen diese Entscheidung Widerspruch eingelegt, weswegen es heute um 11 Uhr zur mündlichen Verhandung darüber gekommen ist. Leider ist es nicht gut gelaufen, obwohl wir wirklich guter Dinge waren, die Richterin davon überzeugen zu können, dass sie eine falsche Entscheidung getroffen hat. Weiterlesen

Gerichtsverhandlung in der Sache „Geek Nerd“

14. Februar 2014 Philipp Aktuelles

Prepare Yourself

Am Montag findet die Gerichtsverhandlung in der Sache „Geek Nerd“ statt, dessen Benutzung uns ja verboten werden sollte. Es ist das erste Mal, dass sich der Abmahner und sein Anwalt in der Sache mündlich dem Gericht stellen müssen und wir hoffen natürlich auch im Interesse der vielen weiteren Betroffenen, dass der Richter die Verfügung gegen uns vollumfänglich aufhebt und alle Kosten der Gegenseite auferlegt. Die Verhandlung ist öffentlich und wir freuen uns, wenn möglichst viele von Euch erscheinen! Hier nochmal alle Daten, damit Ihr den Verhandlungssaal auch findet:

Datum: 17.2.14, 11 Uhr

Ort: Landgericht Berlin, Littenstr. 12-17, Raum III/3810

Da einige geschrieben haben, dass man vor Gericht doch in Shirts mit Aufdruck „Geek Nerd“ oder ähnlichem erscheinen sollte: Alle diese Dinge sind dem Zweck nicht dienlich und werden den Richter auch nicht beeindrucken. Bitte verhaltet Euch vor Ort ruhig und führt keinerlei Demonstration oder Ähnliches durch. Das hilft uns nicht und ist im Zweifel schädlich.

Für alle, die nicht dabei sein können, werden wir natürlich für Euch berichten. Am schnellsten wird es Infos und Updates auf unserem Twitter-Account geben, aber natürlich schreiben wir auch hinterher hier einen Bericht. Bis dahin: Drückt uns die Daumen! Vertreten werden wir übrigens von Herrn Dauskardt von den ab&d Rechtsanwälten.

Update zur „Geek Nerd“ Abmahnung

15. Januar 2014 Philipp Aktuelles

Wie die meisten wahrscheinlich noch erinnern, wurden wir Ende November für die Benutzung des Begriffspaars „Geek Nerd“ abgemahnt. Nachdem wir nicht bereit waren, irgendetwas zu zahlen oder die Benutzung von „Geek Nerd“ einzustellen, hat der Abmahner es dann tatsächlich geschafft, bei Gericht eine einstweilige Verfügung zu erlassen, die uns die Benutzung verbietet. Seitdem sind u.a. 160 unserer Nerd-Shirts bei eBay offline, denn gerichtliche Anordnungen befolgt man besser… Natürlich haben wir inzwischen aber einige Schritte unternommen, um uns zu wehren! Neben der Einrichtung einer Mailingliste nur für Betroffene und der entsprechenden Vernetzung aller Abgemahnten (es sind zwischen mindestens über 30!) gehen wir natürlich juristisch gegen Trade Buzzer vor. Die ganze Sache ist allerdings durchaus kompliziert, daher hier mal der Versuch einer etwas längeren Erklärung:

So einfach ist es nicht...

So einfach ist es nicht…

In Kommentaren zu den oben verlinkten Blogartikeln kam oft der Hinweis auf, dass man doch einen Löschungsantrag oder einen Widerspruch gegen die Marke beim Markenamt stellen sollte, da ja die Widerspruchsfrist noch nicht abgelaufen sei. Das ist aber nicht wirklich erfolgsversprechend: Die Widerspruchsfrist gilt erstmal nur für Rechte aufgrund von eigenen älteren Marken, ist also für diesen Fall weniger relevant. Wenn man meint, dass eine Marke generell nicht hätte eingetragen werden sollen, kann man dagegen immer einen Löschungsantrag stellen, es gibt da keine Fristen. In diesem Fall ist die Marke „Geek Nerd“ aber wahrscheinlich durchaus eintragungsfähig. Das mag erstmal verrückt klingen, ist aber die Gesetzeslage. Vergleichbar ist zum Beispiel die Marke „Kinder“ für Schokolade, die ja schon seit vielen Jahren eingetragen ist. Es gibt andere Wege, um gegen das Verbot von normalen deutschen Worten vorzugehen, aber dazu gleich mehr. Ein anderer, wohl erfolgsversprechender Weg zur Markenlöschung wäre dagegen hier ein Löschungsantrag wegen Böswilligkeit. Man müsste dann beweisen, dass das Ziel des Abmahners Trade Buzzer vor allem war, andere Unternehmen zu behindern. Dabei sind vor Gericht allerdings knallharte Beweise gefragt. Es mag erstmal so klar wirken, was hier gespielt wird, aber ganz so einfach ist es vor Gericht oder beim Markenamt dann eben doch immer nicht. Wir halten den Nachweis nicht für unmöglich, aber auch dazu nachher mehr. Das Problem bei einem Löschungsantrag ist zusätzlich in jedem Fall, dass die Bearbeitung eines solchen wohl durchaus 6-12 Monate dauern kann und bis dahin dürften Trade Buzzer und deren Anwalt Lutz Schröder die meisten Ansprüche bereits durchgesetzt haben. Wir müssen also anders vorgehen. Weiterlesen

Fall Trade Buzzer Abmahnung: Gerichtliches Verbot der Benutzung von „Geek Nerd“

Die Abmahnung

Die Abmahnung

Bereits die Abmahnung für die Benutzung der Begriffe „Geek Nerd“ war unglaublich, aber es geht noch schlimmer:

Noch einmal ganz kurz eine Zusammenfassung, was bisher passiert ist: Die Trade Buzzer UG hat uns eine Abmahnung wegen der Benutzung der Begriffe „Geek Nerd“ geschickt. Wir sollten die Benutzung einstellen und außerdem Anwaltskosten von über 1500 EUR zahlen. Ein paar Infos zu den Abmahnern: Der Geschäftsführer der Trade Buzzer UG ist Vorsitzender eines “Verbands zum Schutz geistigen Eigentums im Internet (VSGE)”, seine Firma mahnt auch noch wegen weiterer Marken ab und sein Anwalt ist offenbar auch recht umtriebig, was Abmahnungen angeht (mehr Infos in unserem ersten Blogbeitrag).

Gerichtsentscheid: Verbot der Nutzung von „Geek Nerd“! Weiterlesen

Abmahnung, mal wieder… Dieses mal wegen der Marke „Geek Nerd“

Die Abmahnung

Die Abmahnung

Meist macht es ziemlich viel Spaß, einer der  Chefs eines so coolen Onlineshops wie getDigital zu sein, aber es gibt Tage, da nerven einige Dinge doch sehr… Gestern war ein solcher Tag: Gegen Mittag kam unsere Assistentin Lena bei mir ins Büro und legte mir mit einem Seufzen einen Brief des Kieler Rechtsanwalts Lutz Schroeder auf den Tisch. Ihr ahnt es eventuell schon: Wir wurden mal wieder abgemahnt. Wie so oft mit horrenden Gebührenforderungen und aus Gründen, die reichlich fraglich erscheinen… Aber von vorne:

Die Firma Trade Buzzer UG hat sich die Marke „Geek Nerd“ eingetragen. Sie verkauft scheinbar seit kurzem einige wenige Shirts bei eBay (wehe, da kauft jetzt einer von Euch! ;) ). Nun hat sie uns eine Abmahnung geschickt und will uns untersagen, dass wir die Begriffe für unsere Shirts verwenden. Natürlich quasi ein Ding der Unmöglichkeit für einen Geek Shop! Wir sollen nun die Benutzung sofort einstellen und zusätzlich auch noch 1531,90 EUR Abmahngebühren bezahlen. Man fragt sich natürlich sofort, wie das möglich sein kann: Immerhin handelt es sich bei den Wörtern Geek und Nerd inzwischen um normale Wörter der deutschen Sprache. Das ist sogar richtig, die Marke ist wahrscheinlich so nicht durchsetzbar, aber das Problem ist, dass ein Richter das nicht unbedingt sofort erkennt, da eben gerade ältere Menschen die Begriffe evtl. doch nicht kennen. Falls jemanden die Details der Abmahnung interessieren: Wir haben hier einen Scan hochgeladen.

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