Wie die meisten wahrscheinlich noch erinnern, wurden wir Ende November für die Benutzung des Begriffspaars „Geek Nerd“ abgemahnt. Nachdem wir nicht bereit waren, irgendetwas zu zahlen oder die Benutzung von „Geek Nerd“ einzustellen, hat der Abmahner es dann tatsächlich geschafft, bei Gericht eine einstweilige Verfügung zu erlassen, die uns die Benutzung verbietet. Seitdem sind u.a. 160 unserer Nerd-Shirts bei eBay offline, denn gerichtliche Anordnungen befolgt man besser… Natürlich haben wir inzwischen aber einige Schritte unternommen, um uns zu wehren! Neben der Einrichtung einer Mailingliste nur für Betroffene und der entsprechenden Vernetzung aller Abgemahnten (es sind zwischen mindestens über 30!) gehen wir natürlich juristisch gegen Trade Buzzer vor. Die ganze Sache ist allerdings durchaus kompliziert, daher hier mal der Versuch einer etwas längeren Erklärung:

So einfach ist es nicht…
In Kommentaren zu den oben verlinkten Blogartikeln kam oft der Hinweis auf, dass man doch einen Löschungsantrag oder einen Widerspruch gegen die Marke beim Markenamt stellen sollte, da ja die Widerspruchsfrist noch nicht abgelaufen sei. Das ist aber nicht wirklich erfolgsversprechend: Die Widerspruchsfrist gilt erstmal nur für Rechte aufgrund von eigenen älteren Marken, ist also für diesen Fall weniger relevant. Wenn man meint, dass eine Marke generell nicht hätte eingetragen werden sollen, kann man dagegen immer einen Löschungsantrag stellen, es gibt da keine Fristen. In diesem Fall ist die Marke „Geek Nerd“ aber wahrscheinlich durchaus eintragungsfähig. Das mag erstmal verrückt klingen, ist aber die Gesetzeslage. Vergleichbar ist zum Beispiel die Marke „Kinder“ für Schokolade, die ja schon seit vielen Jahren eingetragen ist. Es gibt andere Wege, um gegen das Verbot von normalen deutschen Worten vorzugehen, aber dazu gleich mehr. Ein anderer, wohl erfolgsversprechender Weg zur Markenlöschung wäre dagegen hier ein Löschungsantrag wegen Böswilligkeit. Man müsste dann beweisen, dass das Ziel des Abmahners Trade Buzzer vor allem war, andere Unternehmen zu behindern. Dabei sind vor Gericht allerdings knallharte Beweise gefragt. Es mag erstmal so klar wirken, was hier gespielt wird, aber ganz so einfach ist es vor Gericht oder beim Markenamt dann eben doch immer nicht. Wir halten den Nachweis nicht für unmöglich, aber auch dazu nachher mehr. Das Problem bei einem Löschungsantrag ist zusätzlich in jedem Fall, dass die Bearbeitung eines solchen wohl durchaus 6-12 Monate dauern kann und bis dahin dürften Trade Buzzer und deren Anwalt Lutz Schröder die meisten Ansprüche bereits durchgesetzt haben. Wir müssen also anders vorgehen. Weiterlesen