
Kammergericht Berlin. CC BY-SA 3.0, Wikipedia-User Beek100
Heute war endlich die Berufungsverhandlung vor dem Kammergericht in Berlin in unserem Abmahnfall wg. der Benutzung von „Geek Nerd“. Wir haben ja schon mehrfach darüber berichtet, dass wir vor knapp einem Jahr von der Firma „Trade Buzzer“ abgemahnt wurden, weil wir auf eBay Shirts mit der Überschrift „Computerfreak Geek Nerd T-Shirt“ verkauft haben. Die Firma „Trade Buzzer“ hat sich die Marke „Geek Nerd“ eingetragen und war nun der Meinung, uns die Benutzung dieser Begriffskombination verbieten zu können, obwohl wir natürlich schon lange vor der Eintragung unsere Shirts derartig beworben haben und obwohl natürlich die beiden Begriffe zumindest unter etwas jüngeren Menschen ganz normale Worte der deutschen Sprache sind. Der Geschäftsführer von „Trade Buzzer“ und sein Anwalt Herr Schröder sind bereits vorher schon im Abmahngeschäft aktiv gewesen, unter anderem in Bereichen wie Filesharing und Urheberrechtsverletzungen im Internet. In diesem und ähnlichen Fällen mit anderen Marken wie „Gamer“ oder auch „Sheldon Cooper“ hat Herr Schröder übrigens ca. 100 (!) Abmahnungen verschickt, wie er in einem anderen Verfahren vor Gericht zugegeben hat. Viele davon an kleine Selbständige, die nebenbei ein bisschen bei eBay verkaufen. In den uns bekannten Abmahnungen hat er dabei jeweils ca. 1500 EUR gefordert und ich möchte gar nicht wissen, wie viele das tatsächlich bezahlt haben… Weiterlesen