Neues von Trade Buzzer

Es ist jetzt fast ein Jahr her, dass wir von der Firma „Trade Buzzer“ abgemahnt wurden, weil wir Shirts mit dem Begriff „Geek Nerd“ verkauft haben. Alle Details dazu könnt ihr in unseren damaligen Blogposts nachlesen. Wir sind nach der Abmahnung ja vor Gericht gegangen und haben verloren :( Da wir das Ganze aber absolut nicht glauben konnten, haben wir Berufung eingelegt und nun kommt es endlich bald zur Berufungsverhandlung. Vor ein paar Monaten dachten wir noch, dass die Berufungsverhandlung innerhalb von wenigen Wochen stattfinden wird, aber leider hat es dann doch deutlich länger gedauert. Nun ist es aber endlich so weit.

Wer möchte, darf natürlich gerne wieder dabei sein. Die Berufungsverhandlung vor dem Kammergericht Berlin findet statt am

30.9.2014 um 10:30 Uhr.

Ort der Verhandlung ist das

Kammergericht Berlin, Elßholzstraße 30-33, 10781 Berlin, Etage 3, Saal 352

Auf die Entscheidung des Richters kommt es diesesmal übrigens wirklich an: Erneute Berufung wäre nur zum BGH möglich (und auch nur, wenn es das Gericht zulässt) und das wäre extremst teuer, so dass wir wahrscheinlich nicht weitermachen können, wenn wir wieder verlieren. Drückt uns also bitte die Daumen.

Wie wir die letzten Male ja schon geschrieben haben, hat „Trade Buzzer“ nicht nur uns abgemahnt, sondern auch noch eine ganze Reihe weiterer T-Shirt-Verkäufer, davon die meisten sehr klein, so dass die Anwalts- und Gerichtsgebühren teilweise Menschen treffen, die nebenbei ein paar Shirts bei eBay verkaufen. Wir haben deswegen eine Unterstützungsgruppe gegründet, in der sich jetzt schon seit fast einem Jahr sehr viele Betroffene austauschen und gegenseitig helfen. Unter anderem haben wir uns entschieden, einem kleinen Verkäufer sogar finanziell ein wenig unter die Arme zu greifen, damit er in Berufung gehen kann und „Trade Buzzer“ nicht gewinnt. Es handelt sich dabei um Mathias Lucinkiewicz, der einen kleinen eBay-Shop nebenbei betreibt. Aber am besten erzählt er selbst, wie er die ganze Sache sieht, wir haben ein kleines Interview mit ihm geführt:

Du wurdest ja auch von Trade Buzzer abgemahnt. Um was geht es bei Dir?
Ich habe „Sheldon Cooper“ als Begriff in einer Artikelbezeichnung bei Ebay verwendet. Der Artikel war gerade einmal 1 Woche bei ebay gelistet, als die Abmahnung ins Haus flatterte.

Wie viel sollst Du laut Trade Buzzer für die Abmahnung bezahlen und was sollst Du laut Trade Buzzer unternehmen, um der Abmahnung zu folgen?
Trade Buzzer verlangt eine Zahlung in Höhe von 1.531,90 Euro und die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung. Mit Unterzeichnung der vorformulierten Unterlassungserklärung verpflichtet man sich, den abgemahnten Begriff nie wieder im Zusammenhang mit dem Verkauf von Textilien und anderen Waren zu verwenden. Sollte man es doch tun, droht eine Strafe in fünf- bis sechsstelliger Höhe.

Im Verlauf der Korrespondenz wurde dann noch das „großzügige“ Angebot gemacht, die Angelegenheit für eine Zahlung in Höhe von 1.044,40 Euro „aus der Welt zu schaffen“.

Wie hast du auf diese Abmahnung reagiert?
Erst einmal so wie man auf so eine Abmahnung immer reagiert: mit lautem Fluchen und einem 180er Puls.
Durch meine fehlende „Erfahrung“ mit Abmahnungen bin ich anfangs etwas unorthodox und blauäugig an die Sache ran gegangen. Ich hatte mich zunächst in das Thema eingelesen und bin dabei auf etwas gestoßen, dass man als „bösgläubige Markenanmeldung“ bezeichnet. Kurz gesagt bedeutet das in etwa so viel, dass eine Marke nicht nur mit dem Ziel angemeldet werden darf, Händler mit „älteren Rechten“ bei Ihrer Tätigkeit zu behindern. „Ältere Rechte“ besitzt man, wenn unter dem neuerdings als Marke registrierten Begriff in der Vergangenheit bereits Waren verkauft wurden. Eine „klare Sache“ nahm ich an. Es gab dutzende Händler, die zu dem Zeitpunkt Waren unter Verwendung des Begriffs „Sheldon Cooper“ anboten. Leider ist es in der Praxis aber so gut wie unmöglich jemandem Bösgläubigkeit nachzuweisen. Obwohl Trade Buzzer zum damaligen Zeitpunkt nur T-Shirts mit Sheldon-Cooper-Motiven angeboten hat und man neben „Sheldon Cooper“ auch wegen „Barney Stinson“, „Walter White“, „Geek Nerd“ und seit neuestem sogar wegen „Gamer“ abmahnt, könnte es sich ja um einen reinen Zufall handeln. Entsprechend unbeeindruckt hat sich Trade Buzzer gezeigt, als ich bei einer direkten Kontaktaufnahme meine „Beweise“ für eine Bösgläubigkeit vorgelegt habe. Daraufhin habe ich mich an einen Anwalt gewendet.
Um das Prozesskostenrisiko für mich so gering wie möglich zu halten, habe ich eine modifizierte Unterlassungserklärung unterzeichnet. Die Bezahlung der gegnerischen Anwaltskosten habe ich allerdings verweigert, und um genau diesen Betrag wird jetzt noch gestritten.

Damit unsere Leser das alles einordnen können: Wie groß ist Dein Unternehmen? Magst Du etwas zum Umsatz oder Gewinn sagen?
Mit meinem eBay Shop Merchandiseme bin ich ein kleiner Fisch. Ich bin ein Ein-Mann-Unternehmen mit eBay Umsätzen von ca. 1.500 – 2.000 Euro im Monat. Davon kann ich natürlich nicht leben und deshalb ist der eBay Shop auch eher ein Hobby, bei dem ich meine Kreativität ausleben kann und mit anderen Videospiele- und Film-Fans in Kontakt komme. Sollte ich den Fall verlieren, gehen die Gewinne von mindestens einem halben Jahr Arbeit dabei drauf. Da verliert man selbst bei so einem coolen Hobby irgendwann die Freude an der Sache.

Trade Buzzer ist ja der Meinung, dass Du den Begriff „Sheldon Cooper“ nicht nutzen darfst. Kannst Du uns nochmal erklären, wie sie darauf kommen und wieso Du diesen Begriff überhaupt benutzt?
Ich habe „Sheldon Cooper“ in einigen meiner Artikelüberschriften verwendet, um eine bestimmte Kundenzielgruppe anzusprechen. Genauso wie die Begriffe Geek, Nerd oder Gamer auch eine bestimmte Zielgruppe ansprechen. Trade Buzzer hat sich beim Deutschen Patent- und Markenamt den Begriff „Sheldon Cooper“ als Marke schützen lassen. Durch diese Eintragung ist Trade Buzzer berechtigt anderen wegen der Verwendung dieses Begriffes abzumahnen. Punkt! Und von diesem Recht macht Trade Buzzer regen Gebrauch.

Man könnte jetzt natürlich hinterfragen, wie es überhaupt sein kann, dass Begriffe wie „Sheldon Cooper“, „Geek Nerd“ und „Gamer“ als Marke eingetragen werden konnten. Diese Frage habe ich dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) auch gestellt. Die Antwort war ziemlich schockierend. Offensichtlich findet bei der Markenanmeldung nicht mal ansatzweise eine Überprüfung statt. Selbst Begriffe, die millionenfach bei Google und zehntausendfach bei eBay zu finden sind, werden vom DPMA bei der Markenanmeldung einfach durchgewunken.

Wie ist denn jetzt der aktuelle Stand Deines Verfahrens?
Nach nunmehr über einem Jahr hin und her wird in wenigen Tagen eine Entscheidung in meinem Fall gefällt. Zuletzt ist der Hamburger Richter von seiner pro-Trade-Buzzer-UG-Sichtweise der Dinge scheinbar doch auf unsere Seite gewechselt. Zumindest scheint es nach der letzten mündlichen Verhandlung so zu sein. Ich denke wir sind alle sehr gespannt auf das Urteil.

Dir wurde von mehreren anderen Betroffenen geholfen, vor Gericht weiterzumachen. Kannst Du uns dazu etwas erzählen?
Ja, dazu möchte ich auf jeden Fall ein paar Worte verlieren. Um die getDigital- / Geek-Nerd-Abmahnung herum hat sich eine ganze Gruppe von Betroffenen und Unterstützern zusammengefunden, die sich im Kampf gegen die Machenschaften der Trade Buzzer UG gegenseitig zur Seite stehen.
Ich stand vor einiger Monaten vor der Entscheidung, ob ich meinen Fall verloren geben oder weiter machen soll. Das Hamburger Gericht hatte damals in der ersten mündlichen Verhandlung ziemlich deutlich zu Gunsten der Trade Buzzer UG argumentiert und mir empfohlen, dass ich einem Vergleich zustimmen sollte. Ich musste also entscheiden, ob ich mit etwa 2.500 Euro Schaden aus dem ganzen aussteigen oder das Risiko eingehen soll, in der nächsten Instanz in Summe ca. 4.500 Euro zu verlieren. Ich war damals kurz davor aufzugeben. Nicht nur wegen des Geldes, sondern weil dieser ganze Fall natürlich auch eine nervliche Belastung darstellt. Dank der wirklich tollen Unterstützung aus der Gruppe und von getDigital habe ich mich aber entschieden weiter zu machen. In wenigen Tagen erfahren wir, ob es eine weise Entscheidung war.

Tags: abmahnung, geek nerd, rechtliches, trade buzzer

Philipp

Ich bin der Chef von getDigital und war schon immer ein ziemlicher Nerd: Meine Jugend habe ich mit Warhammer, Magic, Pen & Paper und einem extrem nerdigen eMail-Spiel namens Eressea verbracht und gleich danach dann theoretische Physik studiert. Weil mir das aber irgendwie noch nicht gereicht hat, hab ich einfach auch noch mit meinem Freund Florian einen Nerd-Shop gegründet :)

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